Seminarhaus Hof Integra

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für Veranstalter

Gültig ab 01.01.2026

Vertragsgegenstand 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Buchungsvertrages.

Rechtsverbindlichkeit der Buchungsvereinbarung

Die Buchungsvereinbarung wird rechtsverbindlich, sobald sie von beiden Parteien, dem Veranstalter und dem Seminarhaus Hof Integra, unterzeichnet wurde. Mit der Unterzeichnung erkennen beide Parteien die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) von Seminarhaus Hof Integra als verbindlich an. Diese AGBs gelten für die gesamte Dauer der Vereinbarung sowie für alle damit verbundenen Leistungen und Verpflichtungen.

Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl

Sollte die vereinbarte Teilnehmerzahl unter der vereinbarten Teilnehmerzahl liegen, wird die Differenz durch eine Ausfallpauschale von € 45 pro Person und Übernachtung berechnet.

Ausnahmen bedürfen der Abstimmung mit der Geschäftsleitung.

Stornobedingungen – Veranstalter

Muss die gesamte Veranstaltung storniert werden, fallen Stornogebühren auf Basis des Gesamtbetrages an. Dieser errechnet sich aus Mindestteilnehmerzahl bei Unterbringung in Doppelzimmern mit Vollpension, sowie weiteren gebuchten Leistungen, multipliziert mit den gebuchten Tagen.

Im Falle des Rücktritts des Veranstalters werden diesem die bestellten Leistungen zu folgenden Pauschalen in Rechnung gestellt:

Stornierung ab Vertragsabschluss

– Bis 181 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10% des Gesamtbetrages

– Bis 122 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% des Gesamtbetrages

– Bis 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn 45% des Gesamtbetrages

– Ab 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% des Gesamtbetrages

Die Stornierung muss per email oder Brief eingehen. Wir sind ein kleines Haus und buchen bis zu zwei Jahre im Voraus. Das bedeutet, die Chance, eine stornierte Veranstaltung zu kompensieren, ist gering. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, die Stornierungen fristgerecht in Rechnung zu stellen. In Kombination mit einer Reiserücktrittsversicherung ist aber eine sorgenfreie Buchung möglich. Wir empfehlen den Testsieger der Stiftung Warentest TravelSecure® Topschutz.

Kündigung durch das Seminarhaus

Das Seminarhaus ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden, wenn

– Der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind,

– Vereinbarte Akonto-Zahlungen nicht rechtzeitig eingehen,

– Die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet,

– Im Falle höherer Gewalt.

Das Seminarhaus Hof Integra ist ein Ort für jeden, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Hautfarbe oder sexueller Orientierung. Grundwerte wie Nächstenliebe, Toleranz und Achtung der Menschenwürde sind uns wichtig. Bei Widerspruch gegen diese Werte behält sich das Seminarhaus vor, das Vertragsverhältnis zu beenden. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen seitens des Veranstalters ist nicht berechtigt.

Preisänderungen 

Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens des Seminarhauses entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 3 Monate beträgt.

Haftung 

Für Beschädigungen an Räumlichkeiten, Gegenständen oder generell Eigentum von Hof Integra, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser gegenüber dem Vermieter selbstschuldnerisch in voller Höhe. Eine Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Für Art, Ausführung und Inhalte der Seminare, benutzte Geräte, Internet und Musik schließen wir jegliche Haftung aus. Das Seminarhaus haftet nicht für Gesundheitsschäden physischer sowie psychischer Art. Für Mängel und Ausfälle durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfall bei Gewitter) kann die Seminarhausleitung nicht haftbar gemacht werden

Dekoration 

Die Veranstaltungs- und sonstigen Räume dürfen nicht beschädigt werden. Sämtliche durch die Herstellung und den Abbau von Dekorationsmaterial anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters.

Hausregeln 

Für Aufenthalte auf dem Hof Integra erklärt sich der Mieter damit einverstanden, die Gäste- Informationen für Seminarteilnehmer und die Hausregeln anzuerkennen. 

Mitgebrachte Gegenstände

Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen, darunter fallen auch persönliche Gegenstände, wird keine Haftung übernommen. Es liegt in der Verantwortung des Veranstalters, oder der Teilnehmer, die mitgebrachten Gegenstände sachgemäß zu schützen oder zu versichern. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verlust, Untergang und Beschädigung.

Nutzung des Seminarhauses

Der Mieter hat das Recht, das Seminarhaus für den angegebenen Zeitraum ausschließlich für den Zweck der Durchführung der Veranstaltung zu nutzen. Jegliche andere Nutzung ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt.

Haftungsausschluss

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Verlust oder Schäden, die während des Aufenthalts des Mieters im Seminarhaus auftreten können.

Das Seminarhaus Hof Integra wird vom Veranstalter bezüglich eventueller Forderungen der GEMA freigestellt.